Kindergeld auch während der Ausbildungsplatzsuche

Kindergeld! Oder doch lieber Ausbildungsförderungsgeld?

Ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, kann auch dann Kindergeld erhalten, wenn es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: III R 34/09). Allerdings dürfen die Einkünfte und Bezüge des Kindes in dieser Zeit den sogenannten Grenzbetrag von zurzeit 8.004 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Anmerkung

Vielleicht sollte man in dieser Lebensphase, immerhin geht es um Jobsuche, nicht mehr von Kind reden!? Gut, es heißt eben Kindergeld, aber das ist vielleicht auch ein Zeichen dafür, dass diese Phase der Berufsfindung nicht sonderlich ernst genommen wird.

Und warum ist das überhaupt ein so großes Thema? Sollte es nicht selbstverständlich sein, das ein Jugendlichen weiterhin Kindergeld bekommt, wenn er in der „Berufsfindung“ ist und zum Beispiel einfache mehrere Praktika in einem Jahr macht, sich auf eine Lehrstelle vorbereitet und bewirbt?


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