Schwanger in der Ausbildung (Teil 1) – Vor der Geburt

Du steckst mitten in der Ausbildung und wirst schwanger. Dann gibt es einiges, was Du beachten musst. Hier einige grundlegende Infos zum Thema.

„Ich mache gerade meine Ausbildung und bin schwanger…“ So fangen in den einschlägigen Foren etliche Frage-Sessions an. Geht es Dir auch so? Bist Du gerade in der Ausbildung und bekommst ein Kind? Dann haben wir hier für Dich ein paar grundlegende Infos zusammengestellt. Weiteres wichtiges Info-Material und Expertenwissen bekommst Du bei vielen anderen Stellen, z.B. Ärzte, Familienberatung, Familienrechtler, Gewerkschaft, etc. Dort solltest bei speziellen Fragen auch ganz gezielt nachfragen. Schließlich gilt wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel. In Teil 1 der 3-teiligen-Serie findest Du nun die grundlegenden Infos zum Thema. Teil 1 behandelt Themen, die bis zur Geburt des Kindes von Interesse sind, Teil 2 die Zeit nach der Geburt und Teil 3 schaut nach, was es bei Finanz-Fragen zu beachten gibt. Teil 4 ist ein Interview / Erfahrungsbericht einer Betroffenen.

Vorstellungsgespräch

Dein potentieller Ausbilder oder Arbeitgeber darf Dich im Vorstellungsgespräch nicht danach fragen, ob Du schwanger bist. Sollte er es doch tun, darfst Du lügen und „Nein!“ sagen, auch wenn das gar nicht stimmt. Das ist gesetzlich festgeschrieben.  Ausnahme: Wenn die Ausbildung grundsätzlich nicht für Schwangere geeignet oder sogar verboten ist (z.B. Röntgenassistentin).

Dem Chef sagen, dass Du schwanger bist…

…musst Du nicht. Aber: sobald Du sicher bist, dass Du das Kind kriegen wirst, solltest Du Deinen Ausbilder informieren. Dann stehst Du nämlich unter einem besonderen Schutz (Arbeits- und Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes). Wenn Du nicht willst, dass außer Deinem Ausbilder jemand etwas von Deiner Schwangerschaft erfährt, weise ihn auf seine Verschwiegenheitspflicht hin.

Kündigung

Wenn Du schwanger bist, bis nach Ablauf des vierten Monats nach der Geburt, kann Dir nicht gekündigt werden. Auch nicht in der Probezeit. Dafür muss Dein Ausbilder aber natürlich von der Schwangerschaft wissen… Weiß Dein Arbeitgeber es nicht und Dir wird in der Zeit gekündigt, dann kannst Du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, Deine Ausbilder über Deinen Zustand informieren und die Kündigung ist nichtig. Ausnahme: Dein Ausbilder wirft Dir schwere Vergehen vor, wie z.B. Diebstahl. Dann kann er Dir trotzdem kündigen.

Vorsorge

Während der Schwangerschaft musst Du meistens einmal im Monat zur Vorsorgeuntersuchung. Sollten die Untersuchungen während Deiner Arbeitszeit liegen, musst Du sie weder vor- noch nacharbeiten.

Arbeitszeiten

…sind ganz klar geregelt. Während der Schwangerschaft und Stillzeit darfst Du weder Mehrarbeit noch Nachtarbeit zwischen 20h und 6h machen. Wenn Du noch keine 18 bist, dann sind 8 Stunden/Tag die Grenze. Bist Du älter als 18, dann ist bei 8,5 Stunden/Tag Schluss.

Tätigkeiten

Auch, was Du während Deiner Schwangerschaft noch arbeiten darfst – oder nicht – ist klar geregelt. Heben und Tragen von schweren Gegenständen gehört zum Beispiel dazu – genauso wie die Arbeit, bei der Du mit Gefahrenstoffen wie Chemikalien zu tun hast oder für die Akkordarbeit am Fließband stehen sollst.  Ab dem 5ten Monat darfst Du nicht mehr länger als vier Stunden/Tag stehen oder auch Arbeiten ausführen, bei denen Du Dich häufig stecken, beugen oder bücken musst.

Auszeit

Sechs Wochen vor und i.d.R. acht Wochen nach der Geburt bist Du im Mutterschutz. Vor der Geburt kannst Du noch weiterarbeiten – wenn Du willst. Du musst es aber nicht. Nach der Geburt darfst Du erst einmal nicht arbeiten. Dein regulärer Urlaub ist völlig unabhängig vom Mutterschutz. Solltest Du ihn wegen Schwangerschaft/Mutterschutz im laufenden Jahr nicht nehmen konntest, verfällt er auch nach dem 31.03. des darauffolgenden Jahres nicht.


mehr Info zum Thema

Schwanger in der Ausbildung (Teil 2) – nach der Geburt

Schwanger in der Ausbildung (Teil 3) – Finanzen

Schwanger in der Ausbildung (Teil 4) – ein Erfahrungsbericht

Schwanger in der Ausbildung – Birgit Weinrich – Handwerkskammer Hamburg | VIDEO-Ratgeber

Schwanger in der Ausbildung – Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg | VIDEO-Ratgeber


Beitragsbild: Creative Commons Zero (CC0) Lizenz

back to top button