Beruflich kompetent – aber kein Berufsabschluss? Neue Wege zum Gesellenbrief

 

Das Projekt „Nachqualifizierung im Handwerk“ der Handwerkskammer (z.B.) Hamburg bietet in Kooperation mit den Innungen der Bäcker, Gebäudereiniger und Friseure an, …

… innerhalb weniger Monate die Mittlere Reife und den Gesellenbrief in diesen Berufen nachzuholen. Die Kammer prüft, wer über die so genannte „Externenprüfung“ zugelassen werden kann. Das Angebot beinhaltet zudem eine spezielle Sprachförderung und macht es daher gerade für Menschen mit Migrationshintergrund attraktiv. Eine finanzielle Unterstützung für Berufstätige ist möglich.

Die Möglichkeit der Externenprüfung wird auch bundesweit von den zuständigen Kammern und Innungen angeboten.

Externenprüfung

Wichtig ist, dass du eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem du die Prüfung ablegen willst. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden.

Erste Anlaufstelle ist die Prüfungsstelle der Handwerkskammer. Sie berät und gibt die Anfrage oder den Antrag zur Zulassung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter. Dieser stellt fest, ob der Externe die Voraussetzungen erfüllt. Die Grundlage seiner Entscheidung sind Arbeitszeugnisse, aber auch das persönliche Gespräch. Mitunter gilt es zu klären, wie Teilzeitarbeit oder eine abgebrochene Ausbildung angerechnet werden können.

Mindestzeit der praktischen Tätigkeit

Du solltest mindestens die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Üblich sind aber viereinhalb bis fünfeinviertel Jahre Berufspraxis.


Projektinfos:

www.missionzukunft.elbcampus.de

back to top button