Up, up and away – Ausbildung im Ausland (Teil 1)

Einen Teil Deiner Ausbildung im Ausland zu verbringen ist fantastisch! Du lernst tonnenweise neue Leute kennen. Deine Fremdsprachen-Kenntnisse werden jeden Tag ein bisschen besser, bis Du Dich fließend auf Englisch, Französisch, Spanisch, etc. unterhalten kannst.

Und Du erlebst andere Kulturen und Lebensweisen hautnah. Was für Studenten mehr und mehr als normal gilt, das entwickelt sich für Azubis jedoch erst langsam. Und das, obwohl schon seit 2005 im Berufsbildungsgesetz steht, dass Du bis zu einem Viertel Deiner Ausbildung im Ausland absolvieren kannst. Wir sagen Dir in der Serie „Ausbildung im Ausland“, worauf Du achten musst, in welchen Berufen das besonders gut funktioniert und welche Austauschprogramme, Stipendien und Ansprechpartner es gibt.

In diesem ersten Teil geht es um einige grundlegende Punkte, die Du wissen solltest, falls es Dich in die Ferne zieht. Viel Goodwill Ein Recht darauf, ins Ausland zu gehen, hast Du leider nicht. Wenn Du aber in eine Zeit lang ins Ausland möchtest und Dein Betrieb zustimmt, dann ist diese Zeit ganz normaler Teil Deiner Berufsausbildung. Dein Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit also nicht unterbrochen. Das bedeutet, dass Du weiterhin Dein Ausbildungsgehalt bekommst, selbst wenn Du nicht in Deinem Unternehmen vor Ort arbeitest. Es bedeutet ebenfalls, dass du weiterhin sozialversichert bist.

Kontaktiere vor Deinem Abflug aber sicherheitshalber trotzdem noch Deine Krankenkasse. Die kann dann durchchecken, dass tatsächlich alles mit rechten Dingen vor sich geht und Du zum Schluss nicht doch ohne Versicherung da stehst (das gilt insbesondere für nicht-EU-Länder). Eine Voraussetzung für Deinen Auslandsaufenthalt ist, dass Deine Ausbildung auch tatsächlich weiter geht. Sprich: Was Du im Ausland lernst, das muss in etwa dem entsprechen, was Du sonst zuhause gelernt hättest.

Natürlich kommt zusätzlich noch vieles andere hinzu, was über Deine eigentliche Ausbildung hinausgeht – wie zum Beispiel Sprachkenntnisse oder Offenheit anderen Kulturen gegenüber.

Wenn Du länger als 4 Wochen ins Ausland gehst, wird für Dich ein besonderer Ausbildungsplan mit Deiner zuständigen Stelle abgestimmt, zum Beispiel mit der IHK. Eine andere Möglichkeit um sicherzustellen, dass Du nichts verpasst: Dein Ausbildungsbetrieb zuhause und der im Ausland sprechen ab, was Du lernst. Deine Berufsschule muss Dich für die Zeit im Ausland übrigens beurlauben. Das ist in der Regel bis zu 9 Monate möglich. Wenn Deine Ausbildung also drei Jahre dauert und Du ein Viertel dieser Zeit ins Ausland gehst, dann sind das genau 9 Monate.

Wenn Du willst kannst Du ausschließlich in einem Betrieb arbeiten und musst in keine Schule. Den Stoff, den Du zuhause verpasst hast, musst Du allerdings nachlernen. Für die Zeit im Ausland lohnt diese zusätzliche Arbeit aber zweifellos.

Beitragsfoto: Sanja Gjenero/sxc.hu


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