Praktikum und Kindergeld

Du kennt das Spiel. Ehe Du in die Ausbildung starten kannst, musst Du oft erst ein Praktikum machen, um Dir ein paar praktische Grundfertigkeiten für Deinen zukünftigen Beruf anzueignen. Was Du aber vielleicht nicht weist: Ein Praktikum kann sich unter Umständen auf die Kindergeldzahlungen an Dich oder Deine Eltern auswirken.

Die gute Nachricht vorweg:

Praktikum und Kindergeld schließen sich nicht aus, insbesondere wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist. Denn dann wird das Kindergeld prinzipiell gezahlt. Bist Du aber zwischen 18 und 25, dann muss Dein Praktikum ein paar Voraussetzungen erfüllen, damit alles so weiter läuft, wie gehabt.

Die wichtigste Anforderung lautet:

Das Praktikum, ganz egal ob verpflichtend oder freiwillig, vermittelt euch Fähigkeiten und Kenntnisse, die ihr für euren zukünftigen Beruf braucht und ist nicht lediglich ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis. Denn dann gehört es zu eurer beruflichen Ausbildung – und wenn ihr in der Ausbildung und unter 25 Jahre alt seid, dann bekommt ihr auch Kindergeld.

Wenn eure Praktika also eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, dann seid ihr auf der sicheren Seite:

  • Eure Ausbildungsstelle schreibt das Praktikum von – oder empfiehlt es zumindest.
  • Ihr lernt während des Praktikums Dinge, die für euren angestrebten Beruf wichtig sind. Um das nachzuweisen, solltet ihr nach einem Ausbildungsplan fragen, auf dessen Grundlage ihr lernt und arbeitet.
  • Eure Ausbildungsordnung sieht ein Praktikum vor, dessen Inhalte zwar nicht zu eurer eigentlichen Ausbildung gehören, die aber als Zugangsvoraussetzung anerkannt sind.

Nur euer Einkommen könnte jetzt noch dafür sorgen, dass ihr doch kein Kindergeld mehr bekommt.

Die maximale Einkommensgrenze für alle über 18-jährigen, die berechtigt sind, Kindergeld zu kriegen, liegt nämlich bei 8004€ netto pro Jahr (brutto dürft ihr also etwas mehr verdienen). Wer am Ende mehr Einkommen hat – und sei es nur ein einziger Euro -, der bekommt kein Kindergeld mehr; und zwar für das gesamte Jahr. Das nennt man „Fallbeileffekt“ und kann sich sehr unangenehm auswirken. Gebt ihr in eurer Einkommensprognose nämlich eine Summe unter der Grenze ab, verdient dann aber doch mehr, dann müsst ihr der Familienkasse das Kindergeld des gesamten Jahres zurückzahlen.

Falls ihr während eures Praktikums also richtig viel Geld verdient, dann kann es unter Umständen besser sein, wenn ihr für diese Monate in Sachen Kindergeld eine Auszeit nehmt (Achtung: Die Summe von 8004€ Kindergeld pro Jahr verringert sich dann entsprechend je nicht genutztem Monat um ein Zwölftel!). Bevor ihr also Anträge schreibt oder Absprachen besiegelt – rechnet zunächst durch, wie ihr am besten vorgehen solltet. Kindergeld durchlaufen lassen oder pausieren? Besorgt euch Infos, welche Ausgaben ihr von der Steuer absetzen könnt („Werbekosten“, „besondere Ausbildungskosten“ oder „Betriebskosten“, die für die Erwirtschaftung eures Honorars notwendig waren zum Beispiel). Dadurch verändert sich womöglich die Gesamtsumme, die ihr verdienen dürft. Ein Steuerberater hilft euch, den Überblick im Vorschriften-Dschungel zu behalten.

Wer Lust hat, sich selbst ins Bürokraten-Deutsch der Bundeszentrale für Steuern einzuarbeiten, der findet hier die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) (Stand Januar 2009). Darin sind alle Regelungen zum Kindergeld aufgelistet. Nur die Zahlen stimmen nicht mehr so ganz. Wie bereits erwähnt liegt der maximale Einkommensbetrag seit 2010 nicht mehr bei 7680€ sondern bei 8004€.


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