Ferienjobs – für alle?

 

Der Sommer ist die perfekte Zeit, um Dein Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Ob Du aber überhaupt arbeiten darfst – und wann – dafür gibt es durch das Jugendschutzgesetz ganz klare Richtlinien.

Falls Du noch keine 13 Jahre alt bist, dann darfst Du nicht jobben.

Zwischen 13 und 15 Jahren ist ein kleiner Ferienjob ok – falls Deine Eltern zustimmen. Dann darfst Du jeden Werktag (also Montag bis Freitag) bis zu zwei Stunden arbeiten. Aber nur so genannte „kindgerechte“ Jobs – also z.B.  Babysitten oder Zeitungen austragen – und das Ganze auch nur zwischen 8 und 18 Uhr.

Bist Du zwischen 15 und 18 Jahre alt, darfst Du in den Ferien schon in vielen Berufen arbeiten und auch länger als zwei Stunden: nämlich bis zu 40 Wochenstunden. Die Wochenenden sind ausgenommen. So intensiv darfst Du übrigens maximal 4 Wochen im Jahr arbeiten. Während der Schulzeit sind nicht mehr als zwei Stunden am Tag erlaubt…

Ab 18 Jahren greift das Jugendschutzgesetz nicht mehr, auch wenn Du noch zur Schule gehst. Dann darfst Du nicht nur in den Ferien jobben, sondern z.B. auch ganz regulär neben der Schule – und mehr als zwei Stunden am Tag.

 

Beitragsbild: Alexander Klaus/pixelio.de

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