Hitzefrei? Nicht bei der Arbeit…

Wenn die Temperatur schon am Vormittag Richtung dreißig Grad kletterte, dann gab es in der Schule Hitzefrei. In der Arbeitswelt sieht das ein bisschen anders aus.

Manches war in der Schule wirklich besser. Wenn die Temperatur schon am Vormittag Richtung dreißig Grad kletterte, dann gab es in der Regel Hitzefrei. Für alle und zwar sofort. In der Arbeitswelt sieht das ein bisschen anders aus. Denn da gibt’s kein allgemeines Hitzefrei.

Ende Juni hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) nun eine sogenannte Arbeitsstättenrichtlinie aktualisiert, in der es z.B. um die Arbeit in aufgeheizten Büros geht (ab 26 °C aufwärts). Je nachdem wie heiß es ist, müssen nun bestimmte Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel sollen elektrische Geräte wie Drucker nur bei Bedarf angeschmissen werden; sollen die Räume in den kühlen Nachtstunden gelüftet werden; soll die Kleiderordnung gelockert werden oder sollen geeignete Getränke vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Hier findest Du die gesamte Richtlinie.

 

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