Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis – kurz gefasst!

 

In loser Folge veröffentlichen wir alle wichtigen Infos rund um das Ausbildungsverhältnis.

  • Während der Berufsausbildung haben beide Vertragspartner, die Ausbildenden wie auch die Auszubildenden, Pflichten zu übernehmen. Die Ausbildenden müssen dafür Sorge tragen, dass die Auszubildenden das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen können. Die Auszubildenden müssen sich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (und damit die berufliche Handlungsfähigkeit) zu erwerben.
  • Ausbildungsmittel, wie z.B. Werkzeuge und Werkstoffe, stellen die Ausbildenden kostenlos zur Verfügung.
  • Die Freistellung der Auszubildenden für den Berufsschulunterricht oder für Sonderveranstaltungen im Rahmen des Berufsschulunterrichts ist für sie mit der Verpflichtung verbunden, am Schulunterricht bzw. den Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Den Auszubildenden dürfen nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Auszubildende sind nicht verpflichtet, Arbeiten durchzuführen, die mit ihrer Ausbildung nicht in Zusammenhang stehen. Verboten sind Arbeiten, die die körperlichen Kräfte der Auszubildenden übersteigen, wie z.B. Akkord- oder Fließbandarbeiten. Zumutbar sind dagegen Arbeitsaufträge, die mit der Sauberkeit des eigenen Arbeitsplatzes und der Pflege der Gegenstände zusammenhängen, mit denen die Auszubildenden umgehen.
  • Schriftliche Ausbildungsnachweise müssen die Auszubildenden ordnungsgemäß und regelmäßig führen, soweit diese in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind.
  • Die Auszubildenden haben den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden oder sonst Weisungsberechtigten erteilt werden. Der Ausbildende darf keine Weisungen erteilen, die auf die Ausübung einer ausbildungswidrigen Beschäftigung gerichtet sind. Körperliche Gewalt oder Züchtigung ist unzulässig.
  • An jeder Ausbildungsstätte gelten bestimmte Sicherheits- und Ordnungsvorschriften; darüber sind die Auszubildenden zu informieren.
  • Die Auszubildenden sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
  • Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn jugendliche Auszubildende innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sind und dem Ausbildenden eine vom untersuchenden Arzt ausgestellte Bescheinigung vorgelegen hat. Zur Überprüfung des Gesundheits- und Entwicklungszustandes der Jugendlichen muss vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres eine ärztliche Nachuntersuchung erfolgen.

Wenn ihr noch mehr | andere Fragen habt, schaut in unseren VIDEO FAQs nach.

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