Ausbildungsbörsen
Ausbildungsbetriebe
- Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellten dauert 3 Jahre
- Berufsbezeichnung: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/ Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
- Was kann man verdienen?
Sie sorgen für die Ordnung in der Apotheke, dass immer genug Medikamente da sind und alle ihre Rechnungen bezahlen: die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Aufgaben
- Das Büro organisieren und kaufmännische Aufgaben übernehmen (z.B. Waren bestellen, Rechnungen prüfen, Kontenbücher führen, die Post erledigen, etc.).
- Den Warenbestand in Apotheke und Lager verwalten und regelmäßig überprüfen, dabei auf die Lagerungstemperatur, Verfallzeiten, Verschlüsse, etc. achten.
- Waren entgegen nehmen, auszeichnen und sortieren.
- Bei der Herstellung von eigenen Produkten helfen (z.B. Grundstoffe bereitstellen), Arzneien abfüllen/abpacken.
- Geräte und Apparate im Labor reinigen und pflegen.
- Waren präsentieren und verkaufen (z.B. Kosmetika, Babyartikel, aber keine Medikamente!).
Voraussetzungen
- Sorgfalt (z.B. bei der Eigenproduktion von Salben, Beschriftung von Medikamenten)
- Spaß am Kundenkontakt (z.B. Kundenberatung)
- Verantwortungsbewusstsein (z.B. rechtzeitig für genügend Lagerbestand bestimmter saisonal besonders stark gefragter Produkte sorgen)
Schulabschluss: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss / Mittlere Reife, Fachabitur, Abitur
Körperliche Voraussetzungen
- keine Allergien gegen die benutzten Chemikalien
- trotz Gerüchen (z.B. Säuren, Laugen und Pharmazeutika) konzentriert arbeiten können
wichtige Schulfächer
- Mathematik (z.B. Lieferscheine überprüfen, Berechnung von Mischverhältnissen)
- Chemie (z.B. Auswahl der richtigen Präparate)
- Deutsch (z.B. Verfassen von Geschäftsbriefen)
- EDV (z.B. Warenwirtschaftssysteme)
Praktikum: Nicht vorgeschrieben, aber in der Regel empfohlen.
Dresscode: im Büro: casual, im Labor: Arbeitskleidung
Besonderheiten: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Apotheken dürfen keine Arzneimittel verkaufen – auch keine frei verkäuflichen (trotz Sachkundenachweis). Der berechtigt nur zur Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel in Einrichtungen, die keine Apotheken sind!