Finanzwirt FR Steuerverwaltung

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Jeder zahlt Steuern, ob bewusst oder unbewusst. Schon beim morgendlichen Brötchenkauf in der Bäckerei fallen Steuern an, nämlich die Umsatzsteuer. Steuern machen Sinn und sind vernünftig, denn sie dienen uns allen.

Steuern sind notwendig, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen und die unterschiedlichsten Dienstleistungen erbringen kann. Beispielsweise werden Kindergeld und andere Sozialleistungen aus Steuergeldern finanziert. Auch Schulen und Sporthallen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser wären ohne Steuereinnahmen nicht denkbar. Die Finanzbehörden der Länder sorgen für die finanziellen Grundlage dafür

Jobs und Ausbildungen gibt es vor allem in den Finanz- und Steuerbehörden, beim Zoll, aber auch bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, in Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, Banken und Sparkassen, Unternehmensberatern und den verschiedensten Kammern.

Ablauf der Ausbildung / Finanzwirt FR Steuerverwaltung

Die Ausbildung findet im dualen System statt. Praktische Ausbildungsabschnitte in einem Finanzamt wechseln sich mit theoretischem Unterricht ab. In dieser Zeit wird man bereits im Beamtenverhältnis ausgebildet.

Die Ausbildungsinhalte sind bundeseinheitlich durch das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) sowie durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) gesetzlich geregelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die abgeschlossene Ausbildung in allen Bundesländern anerkannt wird.

16 Monate der Ausbildung sind berufspraktische Zeiten direkt vor Ort im Finanzamt, wo alle Abteilungen durchlaufen werden. Der Schwerpunkt der praktischen Ausbildung bildet die Bearbeitung von Steuererklärungen. Weitere Bereiche sind die Vollstreckungsstelle, die Steuerkasse, die Lohnsteuer-Außenprüfung oder die Bewertung von Grundstücken.

Die Berufspraxis wird ergänzt durch drei theoretische Ausbildungsabschnitte über insgesamt acht Monate. Die theoretische Ausbildung vermittelt die Kenntnisse der unterschiedlichen Steuerrechtsgebiete sowie der Bereiche Abgabenrecht, Buchführung und Bilanzwesen, Verwaltungslehre und Staatskunde.
Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab, die aus einem schriftlichen (5 Prüfungsklausuren à drei Stunden) und einem mündlichen Teil besteht.

Die Laufbahnprüfung kann einmal wiederholt werden.

Voraussetzungen

  • Aufgeschlossenheit
  • Teamfähigkeit
  • wirtschaftliches Interesse
  • Spaß am Umgang mit dem PC
  • Verantwortungsbewusstsein

Schulabschluss

Abitur, Fachabitur

wichtige Schulfächer

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Geschichte
  • Wirtschaft u. Politik
  • Gemeinschaftskunde
  • Recht

Praktikum: nicht vorgeschrieben, aber empfohlen

Dresscode: gepflegt

Besonderheiten: Die Inhalte dieser dualen Ausbildung sind für alle Steuerbeamten der Länder bundeseinheitlich geregelt. Die Ausbildung findet bereits im Beamtenverhältnis statt.

Zukunftsperspektiven

Den Finanzwirten bieten sich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im Innen- und Außendienst der Finanzämter. Ein Einsatz in der Vollstreckungsstelle oder in der Steuerkasse ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus werden Finanzwirte auch im Außendienst eingesetzt. Sie überprüfen direkt vor Ort in den Betrieben anhand der Buchführung, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe an das Finanzamt abgeführt wurde.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Mit zunehmender Berufserfahrung und bei sehr guten Leistungen können besonders befähigten Beamten ein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt absovieren und werden für die Dauer dieser Ausbildung unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Tätigkeit im Finanzamt freigestellt.


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