PKA – Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter

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  • Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellten dauert 3 Jahre
  • Berufsbezeichnung: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/ Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
  • Was kann man verdienen?

Sie sorgen für die Ordnung in der Apotheke, dass immer genug Medikamente da sind und alle ihre Rechnungen bezahlen: die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

Aufgaben

  • Das Büro organisieren und kaufmännische Aufgaben übernehmen (z.B. Waren bestellen, Rechnungen prüfen, Kontenbücher führen, die Post erledigen, etc.).
  • Den Warenbestand in Apotheke und Lager verwalten und regelmäßig überprüfen, dabei auf die Lagerungstemperatur, Verfallzeiten, Verschlüsse, etc. achten.
  • Waren entgegen nehmen, auszeichnen und sortieren.
  • Bei der Herstellung von eigenen Produkten helfen (z.B. Grundstoffe bereitstellen), Arzneien abfüllen/abpacken.
  • Geräte und Apparate im Labor reinigen und pflegen.
  • Waren präsentieren und verkaufen (z.B. Kosmetika, Babyartikel, aber keine Medikamente!).

Voraussetzungen

  • Sorgfalt (z.B. bei der Eigenproduktion von Salben, Beschriftung von Medikamenten)
  • Spaß am Kundenkontakt (z.B. Kundenberatung)
  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. rechtzeitig für genügend Lagerbestand bestimmter saisonal besonders stark gefragter Produkte sorgen)

Schulabschluss: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss / Mittlere Reife, Fachabitur, Abitur

Körperliche Voraussetzungen

  • keine Allergien gegen die benutzten Chemikalien
  • trotz Gerüchen (z.B. Säuren, Laugen und Pharmazeutika) konzentriert arbeiten können

wichtige Schulfächer

  • Mathematik (z.B. Lieferscheine überprüfen, Berechnung von Mischverhältnissen)
  • Chemie (z.B. Auswahl der richtigen Präparate)
  • Deutsch (z.B. Verfassen von Geschäftsbriefen)
  • EDV (z.B. Warenwirtschaftssysteme)

Praktikum: Nicht vorgeschrieben, aber in der Regel empfohlen.

Dresscode: im Büro: casual, im Labor: Arbeitskleidung

Besonderheiten: Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Apotheken dürfen keine Arzneimittel verkaufen – auch keine frei verkäuflichen (trotz Sachkundenachweis). Der berechtigt nur zur Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel in Einrichtungen, die keine Apotheken sind!


mehr Info | zuständige Gewerkschaften / Verbände

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