Mein Ausbilder hat eine andere Ausbildung oder nur einen „veralteten“ Abschluss

Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg

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Dein Ausbilder muss fachlich und persönlich geeignet sein. Seine persönliche Eignung weist er durch eine Prüfung, die Ausbildereignungsprüfung nach. Die fachliche Eignung weist er am besten dadurch nach, dass er deinen zukünftigen Beruf auch schon mal gelernt hat.
Aber natürlich kann man, wenn man viele Jahre im Job ist, diese Fähigkeiten, die man dafür braucht, auch anders erwerben. So sagen wir als IHK, wenn jemand viereinhalb Jahre in seinem Beruf tätig ist, dann ist er auch fachlich qualifiziert, dieser Beruf weiter zu vermitteln. Auf eines kann du dich verlassen, wir haben bei jedem Ausbilder wenigstens einmal geprüft, ob das alles so in Ordnung geht.

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