Schichtarbeit in der Ausbildung?

Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg

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Schichtarbeit ist in der Ausbildung erlaubt, weil das im Arbeitsleben in vielen Berufen tatsächlich die Regel ist. Das ist auch gut so, dass man da schon mal sehen kann, wie das denn später sein wird. Wichtig ist nur, wenn du unter 18 Jahren bist, also noch nicht volljährig, dann darfst du zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keine Schichtarbeit machen und ganz wichtig ist, es sollte dann immer ein Ausbilder dabei sein.

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