Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
Rechtslage: Kündigung, Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit
Wenn du während der Ausbildung schwanger wirst, kann dir nicht mehr gekündigt werden. Während dem Mutterschutz oder der Elternzeit, die sich vielleicht anschließt, ruht dein Ausbildungsverhältnis. Wenn du dann wieder einsteigen möchtest, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen.

