Berufe. Sehen. Verstehen.

Schwanger in der Ausbildung

Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg

Rechtslage: Kündigung, Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit

Wenn du während der Ausbildung schwanger wirst, kann dir nicht mehr gekündigt werden. Während dem Mutterschutz oder der Elternzeit, die sich vielleicht anschließt, ruht dein Ausbildungsverhältnis. Wenn du dann wieder einsteigen möchtest, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen.

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