
Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
Berufsschule und Betrieb
Wenn du in deiner Berufsschulzeit krank wirst und dabei ist es egal, ob du in Teilzeit unterrichtet wirst oder Blockunterricht hast, musst du dich nicht nur bei der Schule krank melden sondern, auch bei deinem Betrieb.
Schließlich hast du mit den Betrieb den Ausbildungsvertrag geschlossen und der bezahlt dich auch während der Zeit, in der du zur Schule gehst und deshalb immer dran denken, in der Schule melden und im Betrieb.