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Die Mindestausbildungsvergütung – das steht Azubis ab 2026 mindestens zu


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Eine Ausbildung soll sich lohnen. Genau deshalb gibt es in Deutschland die Mindestausbildungsvergütung. Sie sorgt dafür, dass Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nicht für ein Taschengeld arbeiten müssen, sondern eine gesetzlich abgesicherte Mindestvergütung bekommen. Diese Regelung gilt bundesweit und betrifft alle anerkannten dualen Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Was bedeutet Mindestausbildungsvergütung überhaupt?

Die Mindestausbildungsvergütung ist die gesetzliche Untergrenze für die monatliche Vergütung von Auszubildenden. Kein Betrieb darf Azubis darunter bezahlen – zumindest dann nicht, wenn kein Tarifvertrag gilt. Eingeführt wurde diese Regelung zum 1. Januar 2020, um mehr Fairness und Planungssicherheit für Auszubildende zu schaffen.

Wichtig: Die Mindestausbildungsvergütung gilt unabhängig vom Geschlecht. Sie betrifft Auszubildende, Azubis, angehende Fachkräfte, Auszubildende im Handwerk genauso wie in Industrie, Handel oder Dienstleistung.

Mindestausbildungsvergütung ab dem 01.01.2026

Zum 1. Januar 2026 steigen die gesetzlichen Mindestbeträge erneut an. Für alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatliche Untergrenzen:

  • 724 Euro im 1. Ausbildungsjahr
  • 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr
  • 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 1.014 Euro im 4. Ausbildungsjahr

Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle dualen Ausbildungsberufe, sofern keine tarifvertragliche Regelung greift.

Tarifvertrag oder Mindestvergütung – was gilt wann?

Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Das heißt: Ist ein Betrieb tarifgebunden, darf er sich an die im Tarifvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung halten – auch dann, wenn diese unter der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.

Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt eine zusätzliche Regel: Sie dürfen die in ihrer Branche und Region üblichen tariflichen Ausbildungsvergütungen um maximal 20 Prozent unterschreiten. Darunter geht es nicht.

Warum steigt die Mindestausbildungsvergütung jedes Jahr?

Die Mindestausbildungsvergütung wird regelmäßig angepasst. Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung nicht mehr direkt im Gesetz festgeschrieben, sondern jährlich fortgeschrieben. Maßgeblich ist die durchschnittliche Entwicklung der Ausbildungsvergütungen in Deutschland.

Für das erste Ausbildungsjahr wird jedes Jahr ein neuer Mindestbetrag festgelegt. Darauf bauen feste prozentuale Zuschläge für die weiteren Ausbildungsjahre auf:

  • plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr
  • plus 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr
  • plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr

So steigt die Vergütung mit wachsender Erfahrung und Verantwortung automatisch an.

Wer legt die neuen Beträge fest?

Seit Herbst 2023 übernimmt das Bundesinstitut für Berufsbildung die Berechnung der neuen Mindestausbildungsvergütung. Die Ergebnisse werden anschließend durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Grundlage sind die offiziellen Daten der Berufsbildungsstatistik von Bund und Ländern. Die Berechnung folgt einer klar festgelegten Methodik.

Gesetzliche Grundlage: Sicherheit für Azubis

Rechtlich verankert ist die Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz. Dort regelt § 17 BBiG verbindlich, welche Mindestbeträge Auszubildenden zustehen. Für Azubis bedeutet das: mehr Transparenz, mehr Sicherheit und eine klare Untergrenze, auf die sie sich verlassen können.

Fazit: Gute Ausbildung braucht faire Bezahlung

Die Mindestausbildungsvergütung schützt Auszubildende vor unfairer Bezahlung und sorgt dafür, dass Ausbildung nicht zum finanziellen Risiko wird. Wer 2026 eine duale Ausbildung startet, kann sich auf klare gesetzliche Mindestbeträge verlassen. Trotzdem lohnt sich immer ein Blick auf den Tarifvertrag – denn viele Branchen zahlen deutlich mehr als das gesetzliche Minimum.

Offizielle Infos & rechtliche Grundlagen

Gesetze im Internet

👉 § 17 BBiG – gesetzliche Grundlage der Mindestausbildungsvergütung

Unterstützung & Beratung

Industrie- und Handelskammer (IHK)

👉 Infos für Azubis und Betriebe zu Vergütung & Ausbildung

Handwerkskammer (HWK)

👉 Regelungen speziell für handwerkliche Ausbildungsberufe

👉 Warum gibt es so unterschiedliche Ausbildungsvergütungen für den gleichen Beruf?

👉 Azubot-Tipp:

Wenn du unsicher bist, ob deine Ausbildungsvergütung korrekt ist, lohnt sich immer der Blick auf den Tarifvertrag deiner Branche oder eine Nachfrage bei der zuständigen Kammer.

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