Urlaub in der Ausbildung

Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht, Dein Urlaub beträgt   

  • mindestens 30 Werktage, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt bist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt bist und
  • mindestens 25 Werktage, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt bist.

Klingt eindeutig. Ist aber dennoch ein bisschen Missverständlich. Denn Werktage und Arbeitstage sind nicht dasselbe. Werktag bedeutet Montag bis Samstag. Wenn Du nun allerdings eine 5-Tage-Arbeitswoche hast, vielleicht also Montag bis Freitag im Büro sitzt – werden unter Umständen trotzdem die Werktage und nicht die Arbeitstage gerechnet (schau‘ am besten mal in Deinen Ausbildungsvertrag, ob Dein Urlaub dort in Arbeitstagen oder Werktagen angegeben ist!).

Und was bedeutet das dann?

Wenn Du eine 5-Tage-Woche hast und in Dein Urlaub in Werktagen berechnet wirst, kriegen…

  • …Jugendliche unter 16 Jahren 23 Arbeitstage Urlaub
  • …Jugendliche unter 17 Jahren 21 Arbeitstage Urlaub
  • …Jugendliche unter 18 Jahren 20 Arbeitstage Urlaub.

Mehr Urlaub?

Weniger Urlaub darfst Du nicht kriegen, mehr ist allerdings durchaus möglich, wenn in Deinem Ausbildungsvertrag eine andere Zahl Urlaubstage festgelegt ist. Das kann zum Beispiel aufgrund von tariflichen Absprachen geschehen.

Und wie viel Urlaub steht Dir zu, wenn Du Deinen 18ten Geburtstag schon hinter Dir hast? Dann gilt das Bundesurlaubsgesetz. In Zahlen heißt das: 24 Werktage im Jahr regulärer Urlaub. Auf die Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche umgerechnet sind es ebenfalls 20 Arbeitstage. Oder ganz genau 4 Wochen.

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