Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
Abmahnung in der Ausbildung: Wann du sie bekommst und was passiert
Eine Abmahnung in der Ausbildung bekommst du, wenn du gegen deine Pflichten verstößt – zum Beispiel durch Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung.
Sie ist eine klare Warnung vom Betrieb.
Mit einer Abmahnung sagt der Betrieb dir, mach das nicht nochmal. Du hast gegen irgendeine Regel in deinem Betrieb verstoßen, zum Beispiel, das du schon wieder zu spät gekommen bist oder dich zur Rauchpause nicht ausgestempelt hast, das solltest du tunlichst lassen und nicht nochmal machen, den im nächsten Schritt kann dir die Kündigung drohen.
Kurzüberblick
- Abmahnung = offizielle Warnung vom Arbeitgeber
- Gründe: Fehlverhalten im Betrieb
- Ziel: Du sollst dein Verhalten ändern
- Mehrere Abmahnungen können zur Kündigung führen
- Du hast das Recht, dich dazu zu äußern
Was ist eine Abmahnung überhaupt?
Eine Abmahnung ist kein kleiner Hinweis – sie ist ernst.
Dein Ausbilder sagt dir damit klar:
So geht es nicht weiter.
Typisch ist:
- dein Fehlverhalten wird genau beschrieben
- du wirst aufgefordert, dich zu ändern
- es wird auf Konsequenzen hingewiesen
Das ist wichtig, weil eine Abmahnung oft die Grundlage für eine spätere Kündigung ist.
Wann bekommt man eine Abmahnung in der Ausbildung?
Du bekommst eine Abmahnung, wenn du gegen deine Pflichten als Azubi verstößt.
Typische Gründe sind:
Zu spät kommen oder unpünktlich sein
Einmal ist meist kein Problem.
Aber wenn es öfter passiert, wird es kritisch.
Unentschuldigtes Fehlen
Wenn du nicht zur Arbeit kommst und dich nicht meldest, ist das ein klarer Verstoß.
Krankmeldung vergessen
Du musst dich krank melden – sofort.
Machst du das nicht, kann es eine Abmahnung geben.
Arbeitsverweigerung
Wenn du Aufgaben bewusst nicht machst, obwohl sie zu deiner Ausbildung gehören.
Respektloses Verhalten
Beleidigungen oder schlechtes Verhalten gegenüber Kollegen oder Kunden.
Was passiert nach einer Abmahnung?
Die Abmahnung ist eine Warnung – noch keine Kündigung.
Aber sie hat klare Folgen:
- Sie kommt in deine Personalakte
- Dein Verhalten wird genauer beobachtet
- Wiederholst du den Fehler, kann gekündigt werden
Wichtig:
Nach einer Abmahnung zählt es doppelt, wie du dich verhältst.
Kann man nach einer Abmahnung gekündigt werden?
Ja – aber nicht sofort (in den meisten Fällen).
Oft gilt:
-
- Abmahnung → Warnung
-
- ähnlicher Fehler → Risiko steigt
- mehrere Abmahnungen → Kündigung möglich
Bei sehr schweren Verstößen (z. B. Diebstahl) kann es aber auch direkt zur Kündigung kommen.
Was kannst du gegen eine Abmahnung tun?
Du bist nicht komplett machtlos.
Du kannst:
- eine Gegendarstellung schreiben
- mit deinem Ausbilder sprechen
- dir Hilfe holen (z. B. Berufsschule oder IHK)
Wichtig:
Wenn die Abmahnung unfair ist, solltest du reagieren – nicht einfach ignorieren.
Praxisbeispiel
Du kommst mehrmals zu spät zur Arbeit.
Dein Ausbilder spricht dich darauf an – du änderst nichts.
Dann bekommst du eine Abmahnung.
Kommst du danach wieder zu spät, kann das zur Kündigung führen.
Was willst du wissen?
Inhaltsverzeichnis
F&Qs
Wann ist eine Abmahnung ungültig?
Eine Abmahnung ist angreifbar, wenn sie zu ungenau ist oder dein Verhalten falsch darstellt. Es muss klar drinstehen, was du falsch gemacht hast und was erwartet wird. Fehlt das, kannst du dagegen vorgehen. Im Zweifel hilft die IHK oder ein Anwalt.
Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur Kündigung?
Es gibt keine feste Zahl. Oft reichen zwei bis drei Abmahnungen bei ähnlichem Verhalten. Entscheidend ist, ob du dein Verhalten änderst. Bei schweren Verstößen kann auch eine einzige Abmahnung reichen.
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Nein. Deine Unterschrift bestätigt nur den Erhalt, nicht den Inhalt. Du kannst die Unterschrift verweigern oder „zur Kenntnis genommen“ dazuschreiben.
Bleibt die Abmahnung für immer bestehen?
Nein. Mit der Zeit kann sie an Bedeutung verlieren, vor allem wenn du dich korrekt verhältst. Eine genaue Frist gibt es aber nicht. Du kannst auch die Entfernung verlangen, wenn sie unberechtigt ist.
Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
Ja. Du kannst eine schriftliche Gegendarstellung einreichen. Diese wird zu deiner Personalakte gelegt. So ist auch deine Sicht dokumentiert.
Tipps + Infos
Wenn du merkst, dass es Probleme gibt:
Sprich früh mit deinem Ausbilder.
Viele Abmahnungen lassen sich vermeiden, wenn du rechtzeitig reagierst.
