Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
Kann man ein Ausbildungsjahr wiederholen?
Kann mir wegen schlechter Leistungen gekündigt werden?
Grundsätzlich gilt: Schlechte Noten oder Schwierigkeiten beim Verstehen einzelner Themen sind kein Kündigungsgrund. Eine Ausbildung ist dafür da, dass du lernst – nicht dafür, dass du schon alles kannst.
Gekündigt werden kann dir nur, wenn du dich nachweislich nicht anstrengst, regelmäßig fehlst, Aufgaben bewusst nicht erledigst oder dich gar nicht bemühst, die Inhalte zu verstehen. Wenn du aber dranbleibst, Fragen stellst und Unterstützung suchst, bist du auf der sicheren Seite.

