Kann mir mein Ausbilder / Betrieb mein Handy wegnehmen?

Hier klären wir mal eine ganz wichtige Frage! Und bitte daran halten …

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Fin Mohaupt – Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg

Hallo Azubi: Richtiges Verhalten mit dem Handy im Betrieb

Es gilt wie immer, einfach mal den Ausbilder oder die Ausbilderin fragen!

Während eurer Ausbildung ist es wichtig, einige grundlegende Regeln zur Internetnutzung am Arbeitsplatz zu kennen. Das allgemeine Arbeitsrecht besagt, dass das private Surfen im Netz während der Arbeitszeit in der Regel nicht erlaubt ist.

Aber es gibt Betriebe, die eine gewisse private Internetnutzung während der Arbeitszeit erlauben, solange sie die Arbeit nicht beeinträchtigt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es bestimmte Aktivitäten im Netz gibt, die (besonders am Arbeitsplatz) absolut verboten sind. Dazu gehört beispielsweise das Herunterladen von Dateien auf den Betriebsrechner und den Inhalt bestimmter Erwachsenen-Sites anzusehen.

Das private Surfen im Netz während der Arbeitszeit kann als Pflichtverletzung angesehen werden und im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen. Wenn in eurem Betrieb ein Internetverbot besteht, ist es unerlässlich, sich daranzuhalten.

Als Auszubildende solltet ihr euch während der Arbeitszeit auf den Erwerb eurer Ausbildungsinhalte konzentrieren und euch keinesfalls von sozialen Medien und anderen Internetseiten ablenken lassen. Denkt daran, dass eure Ausbildung eine wertvolle Zeit ist, um wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

Beachtet daher die geltenden Regeln zur Internetnutzung und zeigt euer Engagement für eure Ausbildung.

Der Text aus dem Video

Natürlich darf dein Ausbildungsbetrieb dir das Handy nicht einfach wegnehmen, auch wenn das nicht strafbar ist. Der Ausbildungsbetrieb legt jedoch fest, wie Handys verwendet werden sollen. Es wird festgelegt, ob sie überhaupt mitgebracht werden dürfen, ob sie nur in den Pausen verwendet werden dürfen und sonst ausgeschaltet sein müssen, oder ob es in Ordnung ist, gelegentlich eine Nachricht nebenbei zu beantworten.

Was definitiv nicht in Ordnung ist, ist, alle fünf Minuten bei WhatsApp oder Facebook nachzusehen, wie sich der Status deiner Freunde geändert hat. Immerhin bist du in der Arbeit. Wenn dich jemand darauf anspricht und dich bittet, dein Verhalten zu ändern, solltest du das bitte auch tun. Andernfalls könnte es unter Umständen zu einer Abmahnung kommen und im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung.


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