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Wann bin ich für die Berufsschule freigestellt?

Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg

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Freistellung für die Berufsschule

Wenn Berufsschule ist, hast du frei – zumindest vom Betrieb. In Deutschland gilt die Berufsschulpflicht. Das bedeutet: Dein Ausbildungsbetrieb muss dich für den Unterricht freistellen.

Wann genau gilt die Freistellung?

Immer dann, wenn Unterricht laut Stundenplan stattfindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du an einem oder mehreren Tagen pro Woche Schule hast. Der Betrieb darf dich in dieser Zeit nicht einsetzen.

Ganztagsschule oder Blockunterricht

  • Ganztagsschule: Hast du an einem Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten, gilt der komplette Tag als Berufsschultag. Danach musst du nicht mehr in den Betrieb.
  • Blockunterricht: Wenn du mehrere Tage am Stück in der Schule bist, gilt das als Schulblock. In dieser Zeit arbeitest du nicht im Betrieb.

Was gilt für Jugendliche unter 18 Jahren?

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG):

  • Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zählt als ganzer Arbeitstag.
  • Eine Schulwoche mit Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen zählt als volle Arbeitswoche.

Was gilt für Volljährige?

Bei Auszubildenden über 18 Jahren regelt das Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG) die Freistellung. Auch sie müssen für den Unterricht freigestellt werden, allerdings können Betriebe verlangen, dass du nach kürzeren Unterrichtstagen noch zur Arbeit kommst – wenn das zumutbar ist.

Fazit

Berufsschule ist Pflicht und Teil deiner Ausbildung. Dein Betrieb muss dich freistellen, egal ob du minderjährig oder volljährig bist. Nur so kann die Ausbildung funktionieren: Theorie und Praxis gehören zusammen.

Links | Info-Tipps

Video-Text

„Es besteht Berufsschulpflicht, das heißt, wann immer Berufsschule stattfindet, musst du hingehen und dein Unternehmen musst dich dafür freistellen.

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