Geldgeschichten – BAB die Berufsausbildungsbeihilfe

Als Azubi hast Du meist kein riesiges Gehalt. Wenn Du allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllst, dann kannst Du vielleicht die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen.

Jetzt geht’s ans Eingemachte – nämlich ans Geld. Als Azubi hast Du ja sowieso kein riesiges Gehalt. Und in manchen Branchen sogar noch viel weniger, als in anderen.  Wenn Du allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllst, dann kannst Du vielleicht die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen.

Die Voraussetzungen

  • Du machst eine betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Maßnahme (schulische Ausbildungen werden nicht mit der BAB gefördert).
  • Du wohnst nicht bei Deinen Eltern und kannst auch nicht dort wohnen, weil Du mehr 2 Stunden pendeln müsstest, um zu Deiner Ausbildungsstelle zu kommen – oder kannst aus sozialen Gründen dort nicht mehr wohnen.
  • Wenn Du älter als 18 Jahre, verheiratet (oder warst es) oder mindestens ein Kind hast und in eine eigene Wohnung ziehst
  • Deine Eltern verdienen nicht soviel, dass sie Dich komplett finanzieren könnten (die BAB übernimmt den Teil, der weder von Deinen Eltern noch von Dir selbst abgedeckt werden kann).
  • Falls Du verheiratet bist oder mit Deinem Partner zusammen wohnst, wird dessen Einkommen in die Rechnung miteinbezogen.

Falls nach allen möglichen Berechnungen dann herauskommt, dass Du die BAB bekommst, dann gilt der Zuschuss erst einmal für 18 Monate. Danach musst Du einen neuen Antrag stellen. Der Zuschuss beträgt maximal knapp 520€ plus Fahrtkostenzuschuss – meistens bekommst Du aber nur einen Teil dieser Summe.

Ist davon auszugehen, dass Du die Beihilfe bekommst?

Dann stell‘ Deinen Antrag am besten bereits vor Beginn Deiner Ausbildung. Die Förderung wird nämlich nicht rückwirkend gezahlt! Falls es zunächst Probleme geben sollte, zum Beispiel, weil Deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben wollen, dann steck den Kopf nicht in den Sand. Oft kannst Du trotzdem noch die Beihilfe bekommen. Im Zweifel wende Dich an Deine Jugendvertretung, Gewerkschaft oder Ausbilder. Die können Dir bestimmt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wenn Du auf rechtliches stehst, dann kannst Du Dir die genauen Regelungen zur BAB im Sozialgesetzbuch (SGB III) durchlesen. Und: Ob und wie viel Anspruch Du gegebenenfalls hast, kannst Du im online-BAB-Rechner herausfinden.


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