Diplom Finanzwirt FR Steuerverwaltung

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Diplom Finanzwirte FR Steuerverwaltung werden wohl auch häufig schlicht als Steuerbeamte bezeichnet. Das sind sie auch, aber mit einer sehr hohen Qualifikation. Sie sind es, die Steuererklärungen, Bilanzen und sonstige Buchhaltungen prüfen und sie legen die Höhe der fälligen Steuern fest. Das natürlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben :-). Dieser Job braucht (nicht mit Spießigkeit gleichsetzen) ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit gleichzeitig kritisch und helfend zu handeln und das ist nicht einfach.

Sie sind die natürlichen „Gegner“ von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und vertreten auf Augenhöhe unsere Interessen als Bürger nach Steuergerechtigkeit.

Jobs und Ausbildungen gibt es vor allem in den Finanz- und Steuerbehörden, beim Zoll, aber auch bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, in Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, Banken und Sparkassen, Unternehmensberatern und den verschiedensten Kammern.

Ablauf der Ausbildung / Diplom Finanzwirt

Die Ausbildung findet im dualen System statt. Praktische Ausbildungsabschnitte in einem Finanzamt wechseln sich mit theoretischem Unterricht ab. In dieser Zeit wird man bereits im Beamtenverhältnis ausgebildet.

Die Ausbildungsinhalte sind bundeseinheitlich durch das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) sowie durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) gesetzlich geregelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die abgeschlossene Ausbildung in allen Bundesländern anerkannt wird.

15 Monate der Ausbildung sind berufspraktische Zeiten direkt vor Ort im Ausbildungsfinanzamt, 21 Monate sind fachtheoretische Ausbildung. Im Finanzamt werden alle Abteilungen durchlaufen, die auch für einen späteren beruflichen Einsatz vorgesehen sind. Der Schwerpunkt der praktischen Ausbildung bildet die Bearbeitung von Steuererklärungen. Weitere Bereiche sind zum Beispiel die Rechtsbehelfsstelle, die Erhebungsstelle und der Außendienst mit Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

Das Fachstudium ist eine Kombination aus Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Studiengebühren gibt es natürlich nicht. Unterrichtet wird in den unterschiedlichen Bereichen des Steuerrechts (zum Beispiel Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer).

Weitere Studienfächer

  • Buchführung und Bilanzsteuerrecht,
  • Allgemeines Abgabenrecht
  • Öffentliches Recht
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Handels- und Privatrecht
  • Organisation und Kommunikation

Die Vorlesungen und Seminare finden vormittags statt. Nachmittags ist grundsätzlich Selbststudium angesagt.

Nach sechs Monaten ist eine erste Prüfung abzulegen, die man einmal wiederholen kann. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Fortführung des Studiums, das mit einer Abschlussprüfung abschließt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Auch diese Prüfung kann einmal wiederholt werden. Zudem ist während des Hauptstudiums eine umfangreichere Hausarbeit anzufertigen.

Voraussetzungen

  • Aufgeschlossenheit
  • Teamfähigkeit
  • wirtschaftliches Interesse
  • Spaß am Umgang mit dem PC
  • Verantwortungsbewusstsein

Schulabschluss

Abitur, Fachabitur

wichtige Schulfächer

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch und / oder zweite Fremdsprache
  • Wirtschaft u. Politik
  • Gemeinschaftskunde
  • Recht

Weiterbildungsmöglichkeiten

Sachgebietsleiter innerhalb eines Finanzamtes


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