Verfahrenstechnologe – Mühlen- und Getreidewirtschaft

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  • Die Ausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft dauert 3 Jahre.
  • Berufsbezeichnungen: Verfahrenstechnologe/Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
  • Was kann man verdienen?

Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft, so lautet seit 2017 die Berufsbezeichnung für den alten Ausbildungsberuf Müller. Die berufliche Qualifikation wurde auf die gesamte Produktionskette vom Transport des Rohstoffs vom Feld übers Lager bis in die Mühle erweitert. Dazu gibt es  zwei Fachrichtungen, Müllerei und Agrarlager.

Aufgaben:

  • Steuern, Messen und Regeln verfahrenstechnologischer Prozesse
  • Annehmen und Untersuchen von Rohstoffen
  • sensorische und labortechnische Untersuchungen
  • Reinigen, Behandeln, Lagern und Vorbereiten der Rohstoffe zur Verarbeitung
  • Verpacken und Verladen der Erzeugnisse
  • Bedienen, Warten und Instandhalten von Anlagen, Maschinen und technischen Einrichtungen

In der Fachrichtung Müllerei,

steht die Steuerung von Produktionsprozessen zur Herstellung von Getreideprodukten, Futtermitteln und Spezialerzeugnissen für die menschliche und tierische Ernährung im Mittelpunkt. Dabei geht es nicht nur um Mehl unterschiedlicher Typen, zum Beispiel aus Weizen, Roggen oder Dinkel, sondern auch um Spezialerzeugnisse wie Öle und Gewürze oder Futtermittel.

In der Fachrichtung Agrarlager,

geht es um die werterhaltende Lagerung unterschiedlicher Rohstoffe. Neben Getreide sind dies unter anderem Mais, Ölsaaten wie Raps oder auch Hülsenfrüchte wie beispielsweise Linsen. Hier sind die jeweiligen Lagerungseigenschaften zu berücksichtigen, geeignete Lagerarten auszuwählen sowie Trocknungs-, Kühlungs- und Belüftungsprozesse zu steuern. Vermittelt werden auch Kompetenzen zum Schutz der Vorräte sowie zu energiewirtschaftlichen Aspekten. Die Auszubildenden dieser Fachrichtung erlernen zudem die richtige Lagerung und Handhabung von Saatgut sowie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Prüfungen

Gestreckte Abschlussprüfung. Der erste Teil der Gestreckten Abschlussprüfung geht dabei mit 25 % in die Gesamtnote ein und stellt die Rohstoffannahme in den Mittelpunkt. Im zweiten Teil sind die fachrichtungsspezifischen Inhalte Gegenstand der Prüfung.

Voraussetzungen:

  • Sorgfalt
  • Umsicht
  • Flexibilität und Reaktionsfähigkeit
  • technisches Verständnis

Schulabschluss: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss / Mittlere Reife, Fachabitur, Abitur

Körperliche Voraussetzungen:

  • keine Höhenangst (teilweise Arbeit auf Leitern und Gerüsten)
  • Keine Allergien gegen die verwendeten Chemikalien (z. B. Klebstoffe)

wichtige Schulfächer:

  • Mathematik
  • Biologie
  • Chemie

Praktikum: Nicht vorgeschrieben, aber in der Regel empfohlen.

Dresscode: Schutzkleidung (z.B. Schutzhelm & -brille, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe)


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mehr Info | zuständige Gewerkschaften / Verbände

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