Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
Also, nach dem Gesetz, darfst du zu keiner Zeit als Auszubildender alleine sein. Du musst entweder von deinem Ausbilder betreut werden oder von einer anderen Fachkraft. Aber natürlich kann es da auch mal einen Nachmittag, ein- oder zweimal im Monat als Ausnahme geben.
Wenn du allerdings in einem gefahrgeneigten Beruf tätig bist, also im Lager zum Beispiel oder in der Schutz- und Sicherheitsbranche, dann muss wirklich die ganze Zeit für dich jemand ansprechbar sein und dich begleiten.

