Regine Rosenau / Ausbildungsberaterin und Marie/ Auszubildende – Handelskammer Hamburg
Wie soll ich mein Berichtsheft schreiben
Ich habe wieder mein Berichtsheft geschrieben in der Abteilung in der ich gerade bin. Jetzt hat meine Ausbilderin mir nahegelegt, dass ich das ein bisschen ausführlicher schreibe. Ich habe mir das immer einfach gemacht und nur kurze Begriffe geschrieben um da halt eine Menge stehen zu haben.
Warum soll ich da jetzt auf einmal ausführlichere Texte schreiben?
Du schreibst das Berichtsheft ja auch für die mündliche Prüfung, das heißt dem Prüfungsausschuss liegt sicher das Berichtsheft vor und der möchte gerne wissen, welche Arbeiten du in der in der Abteilung gemacht hast. Wenn du nur Stichworte aufschreibst, ist es natürlich für einen Außenstehenden sehr schwierig zu begreifen, was deine Tätigkeiten waren. Umso ausführlicher du schreibst, um so mehr bekommt der Prüfungsausschuss mit, welche Aufgaben du hattest und kann dir dementsprechend auch für die Aufgabenstellung in der mündliche Prüfung verwenden.
Reiche ich das Berichtsheft nur für die mündliche Prüfung ein, oder wird das hier in der Handelskammer noch gelagert? Was macht ihr damit?
Das kommt immer ganz drauf an, ob du eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung in deinem Beruf hast, oder ob du eine sogenannte Abschlussprüfung Teil 1 und eine Abschlussprüfung Teil 2 hast. Wenn du eine gestreckte Abschlussprüfung hast mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 musst du die Berichtshefte tatsächlich schon zum ersten Prüfungsteil einreichen, dann führst du das Berichtsheft ganz normal weiter und wenn du in der Regel ein Jahr später zum Teil 2 der Prüfung angemeldet bist, reichst du dann auch wieder die Berichtshefte ein und führst dein Berichtsheft ganz normal weiter. Wenn dann die mündliche Prüfung ist, bringst du die restlichen Berichte mit.
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