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Arbeitszeit | Wie lange darf ich am Tag arbeiten? Unter 18
Einleitung
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist und eine Ausbildung machst, gelten besondere Regeln. Diese stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Ziel ist, dass du gesund bleibst und dich nicht überarbeitest. Ab 2025 gab es einige Anpassungen – aber die wichtigsten Grenzen bleiben gleich.
Wie viel darfst du arbeiten?
Laut JArbSchG gilt:
- Maximal 8 Stunden pro Tag
- Maximal 40 Stunden pro Woche
- In Ausnahmefällen bis 8,5 Stunden, wenn du an anderen Tagen kürzer arbeitest
- Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr erlaubt (Ausnahmen z. B. Gastronomie, Bäckerei, Landwirtschaft)
- Zwischen zwei Arbeitstagen brauchst du mindestens 12 Stunden Ruhezeit
- Pausen: ab 4,5 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, ab 6 Stunden mindestens 60 Minuten
Diese Regeln gelten bundesweit und sind verbindlich – egal in welchem Ausbildungsberuf du bist.
Was ist 2025 neu?
Zum 1. Januar 2025 wurde das Jugendarbeitsschutzgesetz leicht angepasst. Inhaltlich bleibt die Arbeitszeit für Minderjährige gleich, aber es gibt technische und organisatorische Neuerungen:
- Neu eingeführt wurde § 1a „Formvorgaben“: Betriebe dürfen gesetzlich vorgeschriebene Informationen (z. B. Arbeitszeiten, Pausen) auch digital bereitstellen.
- Der bisher vorgeschriebene Aushang im Betrieb wurde ersetzt. Es reicht jetzt, wenn diese Infos über digitale Kommunikationssysteme (z. B. Intranet oder App) verfügbar sind.
- Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurden Dokumentations- und Nachweispflichten vereinfacht. Arbeitgeber müssen weniger Papierkram führen, dürfen aber digitale Systeme nutzen.
- An den Arbeitszeitgrenzen selbst (8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche, Ruhe- und Pausenzeiten) hat sich nichts geändert.
Damit bleibt für dich als Azubi oder Auszubildende alles wie gewohnt: Der Arbeitsschutz für Jugendliche bleibt bestehen – nur die Art, wie Betriebe dokumentieren und informieren, ist moderner geworden.
Warum das wichtig ist
Diese kleinen Änderungen sollen dafür sorgen, dass Betriebe weniger Bürokratie haben, aber du trotzdem denselben Schutz genießt. Die Regeln zu deiner täglichen Arbeitszeit, deinen Pausen und deiner Freizeit gelten weiterhin streng.
Wenn du also 2025 unter 18 bist, gilt:
- Du arbeitest nicht länger als 8 Stunden am Tag
- Du bleibst unter 40 Stunden pro Woche
- Du hast genug Pausen und Ruhezeiten
- Und du wirst über Arbeitszeiten und Rechte auch digital informiert
Fazit
Auch 2025 gilt: Unter 18 darfst du in der Ausbildung höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Neu ist nur, dass dein Betrieb dir die Infos dazu jetzt auch digital zeigen darf. Deine Schutzrechte bleiben gleich stark.
Video-Text
Wenn du unter 18 Jahren bist, also nicht volljährig, darfst du maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten, aber unter gar keinen Umständen mehr als 8 Stunden am Tag.

