Berufe. Sehen. Verstehen.

Bin ich gekündigt, wenn ich meine Prüfung bestanden habe?

Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg

Gekündigt nach der Prüfung? Das passiert mit deinem Ausbildungsverhältnis

Das Berufsbildungsgesetz legt fest, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung endet. In dem Moment, in dem der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sagt: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden“, ist die Ausbildung offiziell abgeschlossen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du frühzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb sprichst und klärst, wie es danach weitergeht: Wirst du übernommen oder möchtest du dir einen anderen Arbeitgeber suchen? Diese Fragen solltest du rechtzeitig besprechen, denn mit dem Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis automatisch – eine Kündigung ist nicht erforderlich.

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