Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
Gekündigt nach der Prüfung? Das passiert mit deinem Ausbildungsverhältnis
Das Berufsbildungsgesetz legt fest, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung endet. In dem Moment, in dem der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sagt: „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bestanden“, ist die Ausbildung offiziell abgeschlossen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du frühzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb sprichst und klärst, wie es danach weitergeht: Wirst du übernommen oder möchtest du dir einen anderen Arbeitgeber suchen? Diese Fragen solltest du rechtzeitig besprechen, denn mit dem Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis automatisch – eine Kündigung ist nicht erforderlich.

