Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
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Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit ist es ganz schön schwierig euch als Auszubildende zu kündigen. Wenn ihr aber eure Pflichten vernachlässigt, also nicht in den Betrieb und in Berufsschule geht, nicht mitarbeitet, nicht versucht zu lernen, was ja eure Hauptpflichten sind und wofür ihr euer Azubigehalt bekommt, dann kann das passieren. Nicht kündigen kann man euch wegen schlechter Noten in der Schule oder weil ihr einfach mal was nicht versteht, denn schließlich seit ihr ja Auszubildende.