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Gehört die Pause mit zur Arbeitszeit? Unter18

Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg

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Gehört die Pause mit zur Arbeitszeit? (unter 18)

Wenn du unter 18 bist, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es legt genau fest, wann und wie lange du Pause machen musst – und dass Pausen keine Arbeitszeit sind.

Wie lange darfst du arbeiten?

Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Zeit ist ohne Pausengerechnet.

Wann musst du Pause machen?

Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit ist Pause Pflicht.

Wie lange du pausieren musst, hängt von der Arbeitszeit ab:

  • 4,5 bis 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause

Eine Pause zählt nur, wenn sie mindestens 15 Minuten dauert. Kürzere Unterbrechungen gelten nicht.

Wird die Pause bezahlt?

Nein. Pausen werden nicht bezahlt und zählen nicht zur Arbeitszeit.

Beispiel: Wenn du 8 Stunden im Betrieb bist, arbeitest du effektiv 7 Stunden und hast 1 Stunde Pause.

Bei Fragen

Wenn du dir unsicher bist, wende dich an deine IHK oder Handwerkskammer. Dort bekommst du verbindliche Infos zu deinen Arbeits- und Pausenzeiten.

Fazit

Pausen sind wichtig, aber sie zählen nicht zur Arbeitszeit. Sie helfen dir, kurz abzuschalten – und danach konzentriert weiterzumachen.

Video-Text

Auch für Minderjährige gilt, Pausenzeiten sind keine Arbeitszeiten. Aber bei Jugendlichen ist auch vorgeschrieben, wann sie Pause machen müssen, nämlich spätestens nach vier Stunden. Es ist auch geregelt, wie lange Minderjährige Pause machen müssen, nämlich mindestens eine Stunde. Dann ist auch noch bestimmt, dass eine Pause mindestens fünfzehn Minuten lang sein muss, bevor sie als Pause gilt. Das ist ganz schön kompliziert, aber wenn es noch Fragen gibt, wendest du dich einfach an deine IHK.

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