Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg
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Sonderurlaub für Prüfungsvorbereitung
Wenn du dich fragst, ob du für die Prüfungsvorbereitung extra Urlaub bekommst: In der Regel nein. Es gibt keinen gesetzlichen Sonderurlaub, um dich auf deine Abschlussprüfung vorzubereiten.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Dann hast du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 10 JArbSchG) Anspruch darauf, am Tag vor deiner schriftlichen Abschlussprüfung frei zu bekommen.
Klingt gut? Naja – ein einziger Tag ist natürlich knapp, um alles zu lernen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit dem Lernen zu starten oder dich mit anderen Azubis zusammenzutun.
Sprich am besten mit deinem Ausbildungsbetrieb, wenn du Lerngruppen bilden oder dich gemeinsam vorbereiten willst. Viele Betriebe unterstützen das – manchmal auch mit etwas zusätzlicher Lernzeit.
Fazit:
Sonderurlaub gibt’s nur für Minderjährige, aber mit guter Planung und Teamwork kannst du dich trotzdem entspannt auf die Prüfung vorbereiten.
Video-Text
„Nein, es gibt keinen Sonderurlaub für Prüfungsvorbereitung, es sei denn, du bist unter 18 Jahren, dann hast du Anspruch auf den Tag vor der Prüfung freigestellt zu werden. Aber ganz ehrlich, das ist ein bisschen kurzfristig, um mit dem Lernen anzufangen.
Wenn du während der Ausbildung Lerngruppen bilden willst,um dich mit anderen zusammen auf die Prüfung vorzubereiten, rede doch mal mit deinem Ausbildungsbetrieb, der findet das bestimmt gut und unterstützt dich dabei, auch was die Zeit dafür betrifft.“

