Wird man für die Prüfung freigestellt?

Regine Rosenau / Ausbildungsberaterin und Marie / Auszubildende – Handelskammer Hamburg

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Muss mir der Betrieb für die Prüfungsvorbereitung frei geben und werde ich überhaupt für meine Prüfung freigestellt?

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Prüfungsvorbereitung habt ihr ja zum einen in der Berufsschule, da werden ja schon  Prüfungsaufgaben durchgespielt. Zum anderen ist es so, dass ihr auf jeden Fall mal euren Arbeitgeber anspricht, ob es die Möglichkeit gibt, das ihr vielleicht noch Seminare besucht oder wenn ihr mehrere Azubis seid, dass ihr euch innerhalb der Arbeitszeit in Lerngruppen noch mal zusammen tut und für die Prüfung üben könnt.

Freigestellt werdet ihr für den Tag der Prüfung, das heißt im schlimmsten Falle müsstet ihr tatsächlich wenn die schriftlichen Prüfung z.b. geschrieben sind, danach wieder zur Arbeit gehen.

Aber auch dass es eine Sache wo ihr vielleicht mit eurem Arbeitgeber mal sprechen könnt, ob ihr vielleicht nicht doch nach Hause gehen könnt.

Wenn ihr minderjährig seid, habt ihr auf jeden Fall am Tag vor der Abschlussprüfung frei.


Gibt es Sonderurlaub für Prüfungsvorbereitungen?

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