Schwanger in der Ausbildung (Teil 3) – Finanzen

Schwanger in der Ausbildung, was steht mit zu?

Im dritten und letzten Teil unsere Reihe zum Thema Schwanger in der Ausbildung geht es um das Thema Finanzen.

Lies auch unbedingt Teil 1 – Die Zeit vor der Geburt und Teil 2 – Die Zeit nach der Geburt. Teil 4 ist ein Interview / Erfahrungsbericht einer Betroffenen.

Wenn Du auf einmal ein Kind zu versorgen hast, dann kommen nicht nur persönliche und gesellschaftliche Veränderungen auf Dich zu, sondern auch finanzielle… In der folgenden Liste findest Du (in alphabetischer Reihenfolge) Infos zu welches Geld Du wann bekommst – und wie Du ggf. darüber hinaus unterstützt werden kannst.

Ausbildungsvergütung
Wenn Du noch nicht im Mutterschutz oder in der Elternzeit bist, dann bekommst du ganz regulär deine Ausbildungsvergütung.

Betreuung

In Notfällen, falls Dein Kind krank ist, Du keinen Sitter findest und Dir das Panik-P auf der Stirn steht, kannst Du Dich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen und bei der Krankenkasse Pflegegeld beantragen. Es liegt bei 70% Deiner Ausbildungsvergütung (brutto) und kann maximal zahn Tage im Jahr genutzt werden. Den Antrag musst Du bei Deiner Krankenkasse stellen und gleich ein Attest über Mitbringen, dass Dein Kind wirklich krank ist.

Falls Du Dein Kind alleine erziehst, selbst krank wirst und Kind und Haushalt Dich überfordern, dann kann die Krankenkasse u.U. für eine begrenzte Zeit die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.

Elterngeld

Früher gab’s Erziehungsgeld, heute gibt es Elterngeld. 12 Monate lang bekommst Du 67% Deines bisherigen Nettoeinkommens ausgezahlt, wenn Du Deine Ausbildung/Deinen Job unterbrichst, um Dein Kind zu versorgen. Wenn Du unter die „Geringverdienergrenze“ fällst (die liegt aktuell bei 1000€/netto), dann wird Dein Gehalt zu mehr als 67% angerechnet. Mindestens 300€ bekommst Du auf jeden Fall. Was sonst noch? Wenn Du allein erziehend bist oder Dein Partner mindestens zwei Monate beim Kind bleibt, dann habt ihr Anrecht auf 14 Monate Elterngeld. Wie ihr die Zeit aufteilt ist übrigens völlig egal. Und wenn Du während der Elternzeit nebenbei Teilzeit arbeitest (max. 30 Stunden/Woche), musst Du das der Elterngeldstelle melden, die dann die Summe Deines Elterngeldes aktualisiert.

Kindergeld

Egal wie viel Du vorher verdient hast: für das erste und zweite Kind bekommst Du 184€, für das dritte 190€ und ab dem vierten gibt’s 215€ Kindergeld im Monat. Die Laufzeit für die Unterstützung geht von der Geburt bis zur Volljährigkeit oder bis zum Ende der Ausbildung. Wie beim Mutterschaftsgeld bekommst Du auch das Kindergeld nicht einfach auf Dein Konto überwiesen, sondern musst einen dafür einen Antrag stellen. Und zwar bei der der Familienkasse der Arbeitsagentur.

Mehrbedarf

Wenn Du BAföG oder BAB bekommst, hast Du keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder ALGII. Aber: Falls Du als Hilfebedürftig anerkannt wirst, dann kannst Du Anspruch auf einen Zuschlag auf Grund des schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfs haben (17% des Sozialhilfe Regelsatzes) und einmalige Leistungen bekommen (darunter fallen zum Beispiel Erstausstattungen für Kleidung und Wohnung).

Mutterschaftsgeld

Mit Beginn des Mutterschutzes bekommst Du dann Mutterschaftsgeld und entspricht Deinem durchschnittlichen Netto-Verdienst vor dem Mutterschutz. Einen Teil bezahlt die Krankenkasse, den Rest Dein Arbeitgeber. Bei Deiner Krankenkasse erhältst Du alle wichtigen Infos zum Thema Mutterschutzgeld. Da es Dir nicht einfach so überwiesen wird, solltest Du (ebenfalls bei der Krankenkasse) rechtzeitig einen Antrag darauf stellen.

Unternehmen & Stiftungen

Einmalige Leistungen z.B. eine Erstausstattung kannst du auch von Stiftungen erhalten z.B. von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Einen Antrag kannst du allerdings nicht direkt sondern nur über eine Schwangerschaftsberatungsstelle wie z.B. Pro Familia stellen.

Wohngeld

Wenn Du wenig verdienst, kannst Du Wohngeld beantragen. Das ist ein Zuschuss zu den Mietkosten (die Höhe hängt von Deinem Gehalt ab). Ebenfalls kannst Du schauen, ob Du einen Wohnberechtigungsschein bekommen kannst – mit dem kannst Du eine Sozialwohnung mieten (die sind relativ günstig).

Falls Du im Mutterschutzgesetz die ganz genauen Regelungen nachlesen willst, kannst Du auf der Seite des Bundesjustizministeriums machen.

Beitragsfoto: Creative Commons Zero (CC0) Lizenz


mehr Info zum Thema

Schwanger in der Ausbildung (Teil 1) – vor der Geburt

Schwanger in der Ausbildung (Teil 2) – nach der Geburt

Schwanger in der Ausbildung (Teil 4) – ein Erfahrungsbericht

Schwanger in der Ausbildung – Birgit Weinrich – Handwerkskammer Hamburg – VIDEO – gute Antworten

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