Schwanger in der Ausbildung (Teil 2) – Nach der Geburt

Vor, nach und mitten in der Ausbildung schwanger?!

Teil 3 unserer Reihe behandelt die Zeit nach der Geburt eines Kindes. Jetzt wird alles anders. Damit es für Dich leichter ist, Ausbildung und Familie unter einen Hut zu bringen, hier ein paar Infos.

Vorab, hier findest Du Teil 1 der Reihe – die Zeit vor der Geburt und Teil 2 – die Zeit nach der Geburt. Teil 4 ist ein Interview / Erfahrungsbericht einer Betroffenen.

Mutter sein

Du bist in der Ausbildung und hast ein Kind gekriegt? Dann wird sich für Dich jetzt einiges ändern. Diese Veränderungen bedeuten allerdings nicht zwangsweise, dass Du Deine Ausbildung nicht beenden kannst. Überhaupt nicht. Zwar wird es nicht leicht werden, Familie und Lehre unter einen Hut zu bekommen. Du wirst Deinen Alltag gut durchstrukturieren müssen. Aber mit der entsprechenden Unterstützung durch Deine Familie, Frauenhäuser, Kitas oder Tagesmütter ist es durchaus machbar. Hier einige Infos, die Du im Kopf haben solltest.

Stillen während der Arbeitszeit

Du hast Dein Kind gekriegt, hast Deine Ausbildung wieder aufgenommen – willst aber trotzdem Stillen? Kein Thema. Dein Chef muss Dir während der Arbeit dafür Zeit gewähren. Bei einem 8 Stunden-Tag: 60 Minuten oder 2 x 30 Minuten. Bei mehr als 8 Stunden: 90 Minuten oder 2 x 45 Minuten. Die Stillzeiten musst Du nicht vor- oder nacharbeiten.

Prüfungen trotz Mutterschutz?

Falls Deine Prüfungen in die Zeit Deines Mutterschutzes fallen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Das Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist gilt nicht für die Berufsschule. Falls es aus medizinischer Sicht ok ist, dann kannst Du zum Unterricht gehen und auch Prüfungen machen.
  2. Falls Du die Voraussetzungen erfüllst, dann kannst Du ebenfalls fragen, ob Du zur Abschlussprüfung zugelassen werden kannst.  Oft funktioniert das.
  3. Manchmal musst Du allerdings auf den nächsten Prüfungstermin warten. Der steht in der Regel ein halbes Jahr später an.

Ausbildung verlängern? Teilzeit?

Du merkst, dass die Geschichte mit Kind und Karriere nicht ganz so einfach läuft, wie Du Dir das vorgestellt hast? Ggf. hast Du die Möglichkeit, Deine Ausbildung in Teilzeit zu beenden.  Wenn Du weniger als 25 Stunden/Woche arbeitest, kannst Du Deine Lehre um maximal ein Jahr verlängern. Die Details, wie weit Du reduzieren kannst und um wie viele Monate sich Deine Ausbildung verlängert erfährst Du bei Deiner zuständigen Stelle, zum Beispiel der IHK oder der HWK.

Elternzeit

Wenn Dir die Zeit des Mutterschutzes nicht ausreicht und Du noch länger zuhause bleiben möchtest, dann kannst Du bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Deine Ausbildungsstelle wird Dir währenddessen freigehalten – Dein Ausbildungs-Gehalt bekommst Du dann allerdings nicht (welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt findest Du in Teil drei dieser Serie). Es können übrigens nicht nur die Mütter, sondern auch Väter oder Großeltern Elternzeit nehmen, auch gleichzeitig mit Dir.

Falls Du Elternzeit nehmen willst, dann musst Du das rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber absprechen, spätestens aber 7 Wochen ehe die Phase beginnt (also in der Regel 1 Woche nach der Geburt des Kindes). Denn ganz klar: Je eher Dein Ausbilder davon weiß, desto besser. Es muss schließlich nach Ersatz für Dich suchen.

Während der Elternzeit darfst Du übrigens in Teilzeit arbeiten. Bis zu 30 Stunden/Woche. Falls Du aber bei jemand anderem als Deinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten willst, musst Du Dir dafür eine Genehmigung von Deinem Betrieb holen.


mehr Info zum Thema

Schwanger in der Ausbildung (Teil 1) – vor der Geburt

Schwanger in der Ausbildung (Teil 3) – Finanzen

Schwanger in der Ausbildung (Teil 4) – ein Erfahrungsbericht

Schwanger in der Ausbildung – Birgit Weinrich – Handwerkskammer Hamburg – VIDEO – gute Antworten

Schwanger in der Ausbildung – Fin Mohaupt – Handelskammer Hamburg – VIDEO – gute Antworten


Beitragsbild: Creative Commons Zero (CC0) Lizenz

back to top button