Schwanger in der Ausbildung

Birgit Weinrich – Handwerkskammer Hamburg

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Vor, nach und mitten in der Ausbildung schwanger?!

Wenn eine Frau während der Ausbildung schwanger wird, geht Sie in der Regel sechs Wochen vor der Entbindung in den Mutterschutz und bleibt auch acht Wochen nach der Entbindung noch im Mutterschutz. Danach hat Sie die Möglichkeit, wenn Sie das möchte, Elternzeit zu beantragen und zwar bis zu maximal drei Jahre, bis das Kind drei Jahre alt wird.

Nach der Elternzeit kann die Auszubildende die Ausbildung wieder aufnehmen und führt dann ihre Ausbildung ganz normal zu Ende. Wenn Sie will, kann Sie auch mit ihrem Betrieb sprechen, wenn der damit einverstanden ist, kann die Ausbildung dann auch in Teilzeit zu Ende geführt werden.


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