Lars Wagner – Handwerkskammer Hamburg
Es gibt das Problem, das es kleinere Betriebe gibt, die vielleicht nicht alle Ausbildungsbereiche abdecken können. Dafür gibt es die sogenannten überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen, ein schönes kompliziertes Wort, Kurzform nennen wir es einfach nur Ülu. Dort muss der Betrieb euch hinschicken, das sind sogenannte Lehrgänge, die sind verpflichtend für jeden Lehrling. Je nach Gewerk gibt es mehr oder weniger Lehrgänge.
In diesen Lehrgängen wird man euch im ersten Lehrjahr sogenannte Grundfertigkeiten beibringen, im zweitem Lehrjahr gibt es sogenanntes Spezialwissen, weil das euer Betrieb vielleicht nicht durchführen kann.
Als Beispiel, die Metallbauer, die müssen im ersten Lehrjahr zu einem Schweißkursus, weil das muss der Lehrling haben, damit er natürlich nachher im Betrieb auch schweißen kann.
Du musst dir keine Sorgen machen diese Lehrgänge sind kostenfrei für dich, die Kosten übernimmt der Betrieb komplett.