Die Wahlqualifikation „Personalwirtschaft“ ermöglicht eine Mitarbeit in der HR-Abteilung, wo du in der Personalsachbearbeitung rechtliche Vorgaben beachtest und vertrauliche Personalakten führen musst. In „Personalbeschaffung und –entwicklung“ unterstützt du bei der Ermittlung des Personalbedarfs, organisierst Weiterbildungsmaßnahmen und reflektierst Prozesse für mögliche Verbesserungen.
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Wahlqualifikation Personalwirtschaft
Personalbeschaffung und Personalsachbearbeitung werden fast immer in den Hauptzentralen der Unternehmen erledigt. In Niederlassungen und Filialen wird höchstens noch zugearbeitet.
Die sechste Wahlqualifikation, „Personalwirtschaft“, ermöglicht dir eine Mitarbeit in der HR-Abteilung, wo du verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Personalverwaltung übernimmst und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen gewährleisten musst. Hierzu gehören unter anderem:
Personalsachbearbeitung
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben für verschiedene Beschäftigungs- und Dienstverhältnisse im Betrieb
- Führung von Personalakten mit besonderer Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit
- Bearbeitung von Vorgängen in Bezug auf Entgelte und Bezüge
- Bearbeitung von Vorgängen in Bezug auf Arbeits- und Fehlzeiten
- Erteilung von Auskünften im Kontext der Personalverwaltung
- Führung und Auswertung von Personalstatistiken
- Berücksichtigung von Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
- Veranlassung erforderlicher Meldungen bei Einstellungen und personellen Veränderungen, sowie Vorbereitung von Verträgen und Dokumenten
Darüber hinaus umfasst die Wahlqualifikation „Personalbeschaffung und –entwicklung“ (6.2) folgende Aspekte:
Personalbeschaffung und –entwicklung
- Unterstützung bei der Ermittlung des Personalbedarfs unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen
- Mitwirkung im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen
- Organisation von Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Personalentwicklung
- Unterstützung betrieblicher Gesundheitsförderung
- Reflexion von Maßnahmen der Personalbeschaffung und –entwicklung und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
In dieser Wahlqualifikation wirst du in vielfältigen Aufgabenbereichen tätig sein, die sowohl organisatorisches Geschick als auch ein hohes Maß an Vertraulichkeit erfordern. Du trägst dazu bei, dass die Personalprozesse im Betrieb reibungslos ablaufen und trägst zur Weiterentwicklung des Personals bei.
Chancen
Kaufleute für Büromanagement mit der Wahlqualifikation „Personalwirtschaft“ haben bei ihrer Arbeitsplatzsuche mehrere interessante Optionen. Sie können in Unternehmen verschiedener Größen und Branchen arbeiten, insbesondere in den Bereichen Human Resources (HR) und Personalmanagement. Zusätzlich bieten sich Karrieremöglichkeiten in Personalabteilungen, Personaldienstleistungsunternehmen, Beratungsfirmen und Organisationen mit umfangreichen Personalverwaltungsaufgaben an. Die Kombination aus allgemeinen Büromanagement-Fähigkeiten und spezifischem Know-how in der Personalwirtschaft macht diese Fachkräfte zu wertvollen Ressourcen für Arbeitgeber, die effiziente Personalprozesse und -entwicklung schätzen.
Der Text aus dem Video
Die sechste Wahlqualifikation nennt sich „Personalwirtschaft“. Hier wirkst du in der HR-Abteilung mit und kümmerst dich beispielsweise um Vorbereitungen für Vorstellungsgespräche und arbeitest mit den Personalakten. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da du viel über deine Kollegen erfährst und natürlich über diese Informationen Stillschweigen bewahren musst.
Kaufleute für Büromanagement – die grundsätzlichen Aufgaben
Sie bearbeiten selbstständig und eigenverantwortlich alle kaufmännischen Aufgaben in Wirtschaftsunternehmen und Verwaltungseinrichtungen. Organisation aller bürospezifischen Arbeitsabläufe, arbeiten mit allen Bürokommunikationsmitteln, von Telefon, über Mail bis Video-Konferenz und wenden kaufmännische Standardsoftware an.
Kaufleute für Büromanagement finden Arbeitsplätze in vielfältigen Branchen und Bereichen, darunter Handel, Industrie, Verwaltung sowie Dienstleistungsunternehmen aller Art. Ihre breite Palette an Fähigkeiten und Kenntnissen macht sie zu wichtigen Akteuren in verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Beispiele, wo Kaufleute für Büromanagement beschäftigt sein können
Handel: In Handelsunternehmen sind Kaufleute für Büromanagement in den Verwaltungsabteilungen tätig. Sie unterstützen bei der Abwicklung von Bestellungen, der Lagerverwaltung, der Kundenbetreuung und anderen administrativen Aufgaben.
Industrie: In der Industrie arbeiten diese Fachkräfte oft in den Büros von Produktionsunternehmen. Sie übernehmen organisatorische Aufgaben, verwalten Aufträge, kümmern sich um die Koordination von Lieferungen und unterstützen bei der Dokumentation von Produktionsprozessen.
Verwaltung: In Behörden und Verwaltungsorganisationen spielen Kaufleute für Büromanagement eine wichtige Rolle. Sie unterstützen in der Sachbearbeitung, der Büroorganisation und der Korrespondenz, um den reibungslosen Ablauf der Verwaltungsprozesse zu gewährleisten.
Dienstleistungsunternehmen: In Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten – wie Beratungsfirmen, Marketingagenturen oder IT-Dienstleister – sind Kaufleute für Büromanagement in der Büroorganisation, der Terminplanung, der Kundenkommunikation und anderen administrativen Aufgaben involviert.
Gesundheitswesen: Auch im Gesundheitswesen, beispielsweise in Arztpraxen, Kliniken oder Krankenhäusern, werden Kaufleute für Büromanagement eingesetzt. Sie unterstützen bei der Patientenverwaltung, der Abrechnung, der Terminvereinbarung und der Koordination von administrativen Prozessen.
Bildungseinrichtungen: Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen benötigen ebenfalls Unterstützung in der Verwaltung und Organisation. Kaufleute für Büromanagement spielen hier eine Rolle bei der Schüler- und Studentenverwaltung, der Kursplanung und anderen administrativen Aufgaben.
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zeigen, wie wichtig die Rolle der Kaufleute für Büromanagement in der modernen Geschäftswelt ist. Ihre Fähigkeiten tragen dazu bei, den reibungslosen Ablauf von Arbeitsprozessen und die effiziente Kommunikation in unterschiedlichen Branchen sicherzustellen.
Wie lang wird eine Wahlqualifikation ausgebildet?
Eine Wahlqualifikation muss 5 Monate ausgebildet werden. Die Qualifikationen finden in der zweiten Hälfte der Ausbildung statt.
Wer legt die Wahlqualifikationen fest?
Es können nur Wahlqualifikationen gewählt werden, die der Ausbildungsbetrieb (evtl. auch ein Kooperationspartner) vermitteln kann. Bietet ein Ausbildungsbetrieb mehrere Wahlqualifikationen an, kannst Du sicher mit dem Betrieb absprechen, wo Deine Stärken liegen. Die letztendliche Entscheidung fällt allerdings der Ausbildungsbetrieb.
Wann müssen die Wahlqualifikationen festgelegt werden?
Die zwei Wahlqualifikationen müssen mit Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages festgelegt werden und sind auch im Vertrag genannt.
Können die Wahlqualifikationen während der Ausbildung geändert werden?
Eigentlich sind die im Ausbildungsvertrag genannten Wahlqualifikationen nicht zu ändern. Aber keine Regel ohne Ausnahmen, ein Wechsel ist möglich, wenn das Ausbildungsziel gefährdet oder im Betrieb sich ein anderer Bedarf entwickelt hat. Das geht aber nicht einseitig (wie bei jedem Vertrag), das braucht die Zustimmung des Unternehmens, aber auch Deine. Sollte das passieren, muss die Änderung unbedingt an die Prüfungsstelle gemeldet werden.
Wann ist der letztmögliche Zeitpunkt zur Änderung der Wahlqualifikationen?
Das geht bis zur Anmeldung zum Teil II (Abschlussprüfung) der Prüfung.
Kann man eine dritte Wahlqualifikation belegen?
Eine dritte Wahlqualifikation kann von geeigneten Auszubildenden als zusätzliche Qualifikation belegt und am Ende der Ausbildung geprüft werden.
Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft, dafür braucht es eine schriftliche Anmeldung, aus der hervorgeht, dass die entsprechenden Inhalte auch vermittelt wurden. Das Prüfungsverfahren entspricht den anderen Wahlqualifikationen und ist mit mindestens ausreichende Leistungen bestanden.
Bis wann ist der Antrag auf Prüfung einer Zusatzqualifikation einzureichen?
Wie bei Wechsel einer Wahlqualifikation muss auch eine zusätzliche Wahlqualifikation spätestens mit der Anmeldung zum Teil II der Abschlussprüfung eingereicht werden.
Müssen die Wahlqualifikationen am Stück vermittelt werden?
Nein, auch die Dauer von fünf Monaten sind nur ein Richtwert. Die Wahlqualifikationen müssen auch nicht am Stück ausgebildet werden, sollten aber im zweiten Teil der Gesamtausbildung stattfinden.
Erfolgt die Einteilung in Klassen (in der Berufsschule) nach Wahlqualifikationen?
Nein. Die Wahlqualifikationen sind nur im Betrieb wichtig und natürlich in der Prüfung. In der Berufsschule lernen alle Auszubildenden die gleichen Inhalte.
Wie und wann finden die Prüfungen statt?
Kaufleute für Büromanagement haben eine gestreckte Abschlussprüfung, die aus Teil 1 und Teil 2 besteht.
Der erste Teil der Prüfung (früher Zwischenprüfung) findet nach ca. 1,5 Jahren statt und wird mit 25 % gewertet und dauert ca. 120 Minuten. Am Ende der Ausbildung steht der zweite Teil (Abschlussprüfung), der insgesamt mit 75 % gewichtet ist.
Die Abschlussprüfung endet mit einem fallbezogenen Fachgespräch (ca. 20 Minuten). Hier besteht die Wahlmöglichkeit zwischen praxisbezogenen Fachaufgaben aus einer Wahlqualifikation oder einem
Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe.
Sie müssen nicht angegeben werden. Im Vorstellungsgespräch wird geklärt, welche Qualifikationen das Unternehmen ausbilden kann und welche für den Bewerber vorgesehen sind.
Wahlqualifikationen Kaufleute für Büromanagement
Die Ausbildung beinhaltet zwei zu absolvierende Wahlqualifikationen, aus den folgenden 10 Bereichen:
- Auftragssteuerung und – koordination
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
- Einkauf und Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Personalwirtschaft
- Assistenz und Sekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
- Verwaltung und Recht
- Öffentliche Finanzwirtschaft